FAQ Corona Stand 15.05.2020

Anbei geben wir Ihnen FAQ Corona mit Arbeitsstand 15.05.2020 in einer korrigierten Fassung zur Kenntnis. Diese finden Sie ab sofort auch auf unserer Homepage. Die Korrektur war notwendig, weil sich in der vorab verschickten Version zwei Fehler eingeschlichen hatten. Großsportveranstaltungen sind nicht bis zum 31.12.2020, sondern bis zum 31.08.2020 untersagt. Den Beitrag zum Gesundheits- und Rehasport haben wir herausgenommen, da er überholt war. Hinzugekommen ist die positive Aussage des SMS zum Wettkampfsportbetrieb außerhalb des Profisports.

Wir wünschen Ihnen ein erholsames Wochenende und bleiben Sie gesund!

Frank Schuster
Landessportbund Sachsen
Geschäftsführer

Tel. +49 . 341 . 21631-0
Fax +49 . 341 . 2163185
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Landessportbund Sachsen e. V.
Goyastraße 2d
04105 Leipzig
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Vertretungsberechtigter Vorstand: Ulrich Franzen, Angela Geyer, Heike Fischer-Jung, Frank Detlef Mayrle, Dietmar Görsch, Steffen Buschmann, Christian Dahms

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Innensportanlagen dürfen ab 15. Mai wieder genutzt werden

EINHALTUNG DER HYGIENEVORSCHRIFTEN!!!

MEDIENINFORMATION
13.05.2020 – 017/2020

In Sachsen sind weitere Lockerungen der Corona-Restriktionen geplant: Ab Mitte Mai dürfen
Innensportanlagen sowie Fitness- und Sportstudios, Tanzschulen und Gastronomie wieder
öffnen. Bedingung für die Rückkehr zum Sport in geschlossenen Räumen sind weiterhin
Hygieneauflagen wie beispielsweise …


Hygiene-Empfehlungen für die Benutzung von Sportstätten

.Der Landessportbund Sachsen empfiehlt seinen Mitgliedsorganisiationen bei der Wiederaufnahme des Vereinssports die Einhaltung folgender Hygieneregeln:

REGELN

  • Es sind Vorkehrungen zu treffen, damit sich alle Personen nach Betreten der Sportstätte bzw. der Einrichtung die Hände waschen oder desinfizieren.
  • Es besteht keine Pflicht, Mund-Nasen-Bedeckungen in den Sportstätten bzw. Einrichtungen zu tragen.
  • Die Öffnung von Tanzschulen ist erlaubt für den Einzelunterricht und für feste Paare (keine Jugendkurse) sowie Solotänzer. Extrakurse für Risikogruppen (z.B. Seniorentanz) sollten nicht angeboten werden.
  • Die Anzahl der jeweils zugelassenen Sportler, Tänzer bzw. Tanzpaare hängt von der jeweiligen Sportart ab, muss die Einhaltung des Mindestabstandes von mindestens 1,50 Metern während des Trainings garantieren und ist im Konzept der Sportstätte bzw. Einrichtung zu begründen.
  • Der Mindestabstand zwischen Sportlern, Tänzern bzw. Tanzpaaren und Trainern ist in jeder Trainingseinheit einzuhalten. Trainingseinheiten mit Mannschaftsspielcharakter sind nicht erlaubt. Jeglicher Körperkontakt ist, außer bei einem Tanzpaar zueinander, zu vermeiden.
  • Der Mindestabstand ist auch in den Umkleidebereichen sowie Sanitärbereichen unbedingt einzuhalten. Möglichkeiten zum Händewaschen (mit entsprechendem Abstand zueinander) müssen ausgerüstet sein mit Flüssigseife und zum Abtrocknen mit Einmalhandtüchern. Elektrische Handtrockner sind weniger geeignet, können aber belassen werden, wenn sie bereits eingebaut sind.
  • Enge Bereichen sind so umzugestalten oder der Zugang zu beschränken, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann.
  • Trainingsgeräte sind nach der Benutzung zu reinigen.
  • Nach Möglichkeit sollte die Bezahlung per Überweisung erfolgen und der Tresen mit Plexiglasschutz versehen werden.
  • Sportstätten, Fitness- und Sportstudios sowie Tanzschulen dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden.
  • Training und Wettkämpfe sind entsprechend der Vorgaben der Bundesfachverbände durchzuführen.
  • Ab dem 10. April 2020 haben sich alle Personen, die aus dem Ausland eingereist sind, 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben. Der Besuch der Sportstätten ist diesen Personen daher verboten.

Der Präsident des Landessportbundes Sachsen, Ulrich Franzen, kommentiert die neuen Regelungen: “Wir freuen über diese weitere Lockerung der Restriktionen für den organisierten Sport. Damit auch die noch bestehenden Einschränkungen zeitnah aufgehoben werden können, appelliere ich an alle sächsischen Vereine: Halten Sie sich an die aktuellen Hygiene-Regeln! Nur wenn wir alle diszipliniert und verantwortungsvoll zu einem momentan noch etwas eingeschränkten Vereinsleben zurückkehren, können wir die Infektionszahlen weiterhin niedrig halten und gemeinsam gute Bedingungen für weitere Öffnungen schaffen. Mein großer Dank gilt allen Ehrenamtlichen, die den Sport gerade jetzt und auch unter erschwerten Bedingungen am Laufen halten!”

Voraussetzung für die aktuellen Lockerungen der Maßnahmen zum Infektionsschutz ist eine weiterhin niedrige Zahl von Infektionen mit dem neuartigen Corona-Virus. Für den Fall, dass auf 100.000 Einwohner eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt mehr als 50 Neuerkrankungen kommen, ist eine sogenannte „Notfallbremse“ geplant, die bisher erlaubte Lockerungen wieder außer Kraft setzt. Diese neuen Vorgaben gelten vorerst bis zum 5. Juni.




FAQ Corona Stand 07.05.2020

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

anbei geben wir Ihnen FAQ Corona mit Arbeitsstand 07.05.2020 zur Kenntnis. Diese finden Sie ab sofort auch auf unserer Homepage.

Wir wünschen Ihnen gute Gesundheit!

Mit freundlichen Grüßen

Frank Schuster
Landessportbund Sachsen
Geschäftsführer

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Außensportanlagen dürfen ab 4. Mai unter Auflagen wieder genutzt werden – MEDIENINFORMATION 016/2020 vom 30.04.2020 des LSB

Schrittweise Wiederaufnahme des Vereinssports

Ab dem kommenden Montag darf in sächsischen Vereinen wieder Sport getrieben werden.
Unter Beachtung verschiedener Vorgaben zum Infektionsschutz kann der Trainingsbetrieb
zunächst im Freien wieder anlaufen.

Darauf verständigten sich die Mitglieder der Staatsregierung in ihrer heutigen Kabinettssitzung.
Die Regelung schließt keine Sportarten aus, macht aber unter anderem zur Bedingung, dass
alle Teilnehmenden jederzeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Zudem soll das
Training in kleinen Gruppen stattfinden und die aktuellen Hygienevorschriften eingehalten
werden, sei es beim Händewaschen oder der regelmäßigen Reinigung von Sportgeräten.
Innensportstätten und Schwimmbäder bleiben weiterhin geschlossen.




Spielausschuss des BLV Sachsen folgt der Empfehlung des Präsidiums und beendet den Mannschaftsspielbetrieb der Saison 2019/2020

Werte Vereinsvertreter,

werte Sportfreunde und Sportfreundinnen,

die Saison 2019/2020 stellt die ehrenamtlichen Vertreter zur Organisation des geregelten Wettkampfspielbetriebs vor eine herausfordernde Situation.

In Sachsen wurden im Zuge der Corona-Pandemielage Maßnahmen zur Eindämmung getroffen, sodass der Sportbetrieb zum Erliegen kam. Wir sehnen uns sicherlich alle nach unserer Sporthalle und dem dazugehörigen Badminton-Feeling. Seit dem 20.04.2020 sind erste Maßnahmen zur Lockerung durch den Freistaat Sachsen getroffen worden. Aufgrund der Mitteilung des SMI ist die Öffnung der Sporthallen bis jetzt nicht abzusehen.  Für unseren Badminton Sport hat dies zur Folge, dass der Trainings- und Wettkampfbetrieb weiterhin unmöglich ist. Als BLV Sachsen ziehen wir also mit der Präsidiumssitzung vom 11.04.2020 mit einer Entscheidung nach und haben in Zusammenarbeit mit den SpW der Regionalverbände einen einvernehmlichen Lösungsansatz erarbeitet.

Der Spielausschuss des BLV Sachsen trifft einvernehmlich folgende Regelung:

Der Mannschaftsspielbetrieb der Saison 2019/2020 wird für beendet erklärt. 

Wir bitten auch um Verständnis, dass wir aus organisatorischen Gründen u.a. im Vorfeld der Saisonplanung 2020/2021 in Sachsen und der unklaren Situation der Hallennutzbarkeit, die Aufstiegsrunde vom 06.06./07.06 absagen.

Unserem Spielausschuss ist auch bewusst, dass es zum jetzigen Zeitpunkt offene Belegungsfragen in den einzelnen Ligen in Sachsen gibt. In der Sachsenklasse (SKL) und der Sachsenliga (SL) werden die Tabellenstände berücksichtigt, wie sie bis zu dem Zeitpunkt bestätigt ausgetragen wurden. In der Saison 2020/2021 können max. 10 Mannschaften in der SL und SKL zugelassen werden. Der TSV Dresden 1 wird in der kommenden Saison 2020/2021 erstmalig wieder SL spielen. In der SL ist der BV Marienberg Absteiger und wird in die SKL direkt absteigen. Die SG Einheit Meißen wird als direkter Aufsteiger in die SL aufgenommen (SpO Anlage 1 Punkt 3.1). Durch die Absage der Relegation wird entsprechend die SG Meerane 02 in der SL verbleiben und dem TSV BW Röhrsdorf das Recht zum Aufstieg gewährt. Diese Regelung hat zur Folge, dass zum Ende der Saison 2020/2021 so viele Mannschaften absteigen müssen, damit die SL wieder mit 8 Mannschaften gespielt wird. Bei 9 Mannschaften wären der 9.te und 8.te Tabellenplatz direkte Absteiger und der 7. Platzierte geht in die Relegation.

Für die SKL bedeutet das, dass wir mit TSV Dresden 2 einen Zwangsabsteiger gemäß SpO haben. Auch hier in der SKL ist der letzte der Tabelle ATSV Freiberg direkter Absteiger. Durch die Absage der Aufstiegsrunde erhalten die TN ein direktes Aufstiegsrecht analog zur SL. Nach Abfrage der Vereine, nimmt die SG Gittersee 1 und die SG Bräunsdorf 1 das Recht war und steigt in die SKL direkt auf. Damit folgt auch hier für die Saison 2020/2021 das zum Ende der Saison, bei 9 Mannschaften der 9.te und 8.te Tabellenplatz direkte Absteiger sind und der 7. Platzierte in die Relegation geht.

In Absprache mit den Sportwarten der RV legen wir keine Regelung für die Regionalverbände zur Wertung der Saison fest. Aus Sicht des Sportwart BVS und des Vizepräsident Sportbetrieb empfehlen wir lediglich die Spielsaison in ungeklärten RV Ligen zu annullieren. Die Berücksichtigung der RV Meister für die SKL würde hier eine Ausnahme bilden, um die Ligen sachsenweit nach oben hin aufgrund der Veränderungen der 2.BL und RL zu stärken. Über die Festlegung der RV Sportwarte und die Zusammensetzung der Ligen erhalten die Vereine eine separate Information, um eine Mannschaftsplanung aller Vereine bis zum 01.08. und die Spieltagsplanung 2020/2021 zu gewährleisten. Hiermit weisen wir nochmal ausdrücklich hin, dass alle Vereine, die am Spielbetrieb des BVS teilnehmen, bis zum 01.08 ihre reguläre Meldung der Mannschaften abzugeben haben. Bei Fragen oder Problemen zu diesem Thema wendet ihr euch an euren zuständigen Sportwart.

Wichtige Information zu Anlage 1 Punkt 2 der SpO:

Die Zulassungsvoraussetzung für die Sachsenklasse und Sachsenliga wird in Absprache mit dem Jugendwart des BVS für eine Saison ausgesetzt. Für die Saison 2021/2022 muss die Anlage 1 Punkt 2 der SpO vor Saisonbeginn nachgewiesen werden.




DBV – Kalenderjahr 2020: Drei Deutsche Meisterschaften entfallen

Nachdem das DBV-Präsidium bereits am 13. März 2020 beschlossen hatte, aufgrund der Corona-Pandemie den DBV-Spielbetrieb bis – zunächst – zum 31. Mai 2020 auszusetzen, entschied das Führungsgremium des olympischen Spitzenverbandes nun, die Deutschen Meisterschaften, die in diesem Zeitraum unter der Regie des DBV stattgefunden hätten, keinesfalls nachzuholen.

Sportliche Grüße und vielen Dank für die Unterstützung,

Claudia Pauli
(Pressesprecherin DBV)

cp-presse
Dr. Claudia Pauli
Sportwissenschaftlerin
tätig als freiberufliche Sportjournalistin
Tel. Büro: 0208 – 69 866 296
Tel. mobil: 0173 – 497 498 0
www.cp-presse.de

DBV_PM_2020-21




Vorerst keine Wiederaufnahme des organisierten Sports in Sachsen

Sachsens Sportvereine müssen ihren Betrieb weiterhin ruhen lassen: Noch ist kein Anfangsdatum für Lockerungen im Trainingsbetrieb und für andere gemeinsame sportliche Aktivitäten absehbar.

Mindestens bis zum 3. Mai 2020 müssen Sportstätten und Schwimmbäder laut der aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung definitiv geschlossen bleiben. Wie es danach weitergeht, kann frühestens bei der nächsten Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten beschlossen werden, welche für den 30. April geplant ist.

komplette Mail -> 




Regelungen zum Spielbetrieb im Badminton-Verband Sachsen werden bis 31.05.2020 verlängert

Liebe Spielerinnen und Spieler, 
liebe Funktionäre, 

der Punktspielbetrieb als auch alle Turniere im Badminton-Verband Sachsen werden bis einschließlich 31.05.2020 ausgesetzt. Abhängig vom weiteren Verlauf der Geschehnisse, den politischen Entscheidungen und gesetzlichen Regelungen kann diese Frist noch verlängert werden. 

Über den weiteren Saisonverlauf wird in Kürze durch den Spielausschuss entschieden. (Das Präsidium hat am 11.04.2020 empfohlen, den Ligaspielbetrieb für beendet zu erklären.)

Die Sportwarte werden entsprechend der Situation der Ligen gemeinsam eine möglichst verträgliche Regelung für Auf- und Abstiege besprechen. 

Vielen Dank für Euer Verständnis! 

Michael Götz 
Präsident BVS



Sächsische Corona- Quarantäne-Verordnung vom 9. April 2020 (SächsGVBl. S. 158) 




Dresdner Neueste Nachrichten vom 06.04.2020

Dresdner Teller soll stattfinden!!!

Badminton-Turnier müsste bis Ende Juni nachgeholt werden.

Dresden. Zu den traditionsreichsten Sportveranstaltungen, die wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden mussten, zählt auch das von der SG Gittersee veranstaltete Badminton-Turnier Dresdner Teller. Das sollte am letzten März-Wochenende bereits seine 63. Auflage erleben, und ist damit das älteste von einem Verein durchgeführte Turnier dieser Sportart in Deutschland. Zuvor hatte die zu Pfingsten 1958 erstmals ausgetragene Veranstaltung als eine von ganz wenigen hochrangigen Sportereignissen in der ehemaligen DDR auch die politische Wende ohne jede Pause überstanden. „Wir haben uns als Verein dazu entschieden, dass diese für ganz Deutschland im Badminton einmalige Tradition weiter erhalten bleiben soll, und wollen alles daransetzen, dass dieses Turnier auch in diesem Jahr doch noch stattfindet. Natürlich nur dann, wenn das nach den geltenden Bestimmungen auch möglich ist“, unterstreicht das Gitterseer Urgestein Manfred Willner.
Der 77-Jährige erlebte fast alle bisher ausgetragenen Dresdner Teller persönlich, zuerst noch als Aktiver und steht seit über 40 Jahren als Organisator durchweg an vorderster Front. Allerdings müsste das diesjährige Turnier bis spätestens Ende Juni über die Bühne gehen können, denn zu diesem Zeitpunkt endet die Badminton-Saison 2019/20. Indes dürfte die offizielle sächsische Badmintonrangliste, die vom 27. Januar datiert, viel länger Gültigkeit als all ihre Vorgänger haben. Denn wie der 63. Dresdner Teller, bei dem es auch um Punkte für die Landesrangliste gegangen wäre, wird es wahrscheinlich bis zum 31. Mai im Badminton keine Wettkämpfe, also auch keine Ranglistenturniere, mehr geben. Die jetzt aktuelle Sachsen-Rangliste wird im Herren-Einzel vom Dresdner Routinier Michael Prinz (TSV) angeführt. Hinter Eric Edelbauer (SG Meerane 02) folgt auf dem dritten Platz mit Maxime Monette (TSV) ein weiterer Dresdner. Im Damen-Einzel ist in der von Karolin Schäfer (BC Stollberg-Niederdorf) angeführten Rangliste Johanna Schmitt (TSV) als Vierte die am besten platzierte Dresdnerin.

Rolf Becker






+++ EILT +++ DBV-Ranglistenführung – vorübergehende Anpassung aufgrund der Corona-Pandemie +++

Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die aktuelle Corona-Pandemie bringt nicht nur jeglichen Turnierkalender kräftig durcheinander sondern hat auch erhebliche Auswirkungen auf die DBV-Ranglistenführung. Zwar gibt es derzeit keine Wertungsturniere, die in die Ranglistenwertung aufgenommen werden müssen, dafür fallen aber Woche für Woche Turniere aus der Ranglistenwertung. Die RL-Bestimmungen sehen vor, dass nach 12 Monaten Wertungen herausfallen und nicht weiter berücksichtigt werden. Das allerdings vor dem gedachten und normalweise auch tatsächlichen Hintergrund, es wurde das aktuelle Turnier 2020 gespielt und „ersetzt“ im Repertoire der Wertungsturniere das Turnier und damit die Wertung aus dem Vorjahr.

Das zur Theorie. Realität ist jedoch nun, die alte Wertung fällt weg aber es kommt keine Wertung aus 2020 nach. Und das für eine Dauer von Wochen und ggf. Monaten, bis der Spielbetrieb wieder aufgenommen werden kann. Für den Bereich der DBV-Ebene ruht derzeit das Turniergeschehen bis 31.5.2020. Auch der Spielbetrieb in den Landesverbänden und Gruppen ruht, genauso wie das internationale Spielgeschehen.

Damit droht die gerade erst ein Jahr und knapp vier Monate laufende Ranglistenwertung jeglichen Wert und Aussagekraft zu verlieren. Immer mehr Wertungsturniere und die entsprechenden Wertungen fallen weg, nichts kommt nach. Die Ranglistenturniere der Landesverbände sind erst seit Anfang des Jahres 2020 dabei, neue Wertungsturniere können derzeit nicht gespielt und aufgenommen kommen. Ein großer Nachteil für die Landesverbände sowie deren Spielerinnen und Spieler.

Alle Spieler verlieren Woche für Woche Wertungen. Das führt zu unterschiedlichen Auswirkungen, bringt das gerade erst sich entwickelnde Ranglistensystem aber erheblich durcheinander, kräftig ins Wanken und führt zur deutlich schwindenden und fehlenden Aussagekraft.

Der DBV-Ausschuss für Jugend sieht hier einen dringenden Handlungsbedarf. Durch den derzeit ruhenden Spielbetrieb kann einer der elementarsten Aspekte der neuen DBV-Ranglistenführung zunächst nicht weiter gelebt werden: das über das Jahr annähernd gleichmäßig verteilte Angebot, Wertungsturniere zu spielen und Wertungen zu erzielen, die sich in den Ranglistenpunkten und damit jeder einzelnen Platzierung widerspiegeln. Es muss daher der Versuch unternommen werden, möglichst durch gezielte Maßnahmen für einen Ausgleich zu sorgen. Andernfalls haben ggf. langfristig Vielspieler über Gebühr einen Vorteil, die in der zurückliegenden Zeit an vielen Turnieren auch außerhalb des eigenen Landesverbandes teilgenommen haben. Denn innerhalb eines Landesverbandes wird es aufgrund des ruhenden Spielbetriebs kaum möglich sein, im Jahr 2020 tatsächlich 7 Wertungen in die eigene Wertung zu bekommen.

Der DBV-Ausschuss für Jugend hat sich in den vergangenen 2 Wochen zusammen mit Matthias Hütten viele Gedanken gemacht, wie man in dieser einmaligen Situation eine sinnvolle und pragmatische Lösung finden und auch umsetzen kann, um zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Spielbetriebs eine aussagekräftige Ranglistentabelle zur Verfügung zu haben.

Der DBV-Ausschuss für Jugend hat daher folgendes beschlossen:

  1. vorübergehende Reduzierung der Wertungsturniere Ab der DBV-Ranglistentabelle zum Donnerstag, 19. März 2020 werden nur die besten 5 statt 7 Wertungsturniere gewertet. Diese Regelung gilt für das gesamte Jahr bis 31.12.2020. 
  2. Vorübergehende Aufhebung des Wegfalls von Wertungsturnieren nach 12 Monaten Die DBV-Ranglistentabelle zum Donnerstag, 19. März 2020 wird eingefroren. Es fallen keine Wertungsturniere aus der Wertung. Alle Wertungsturniere bleiben auch nach Ablauf der in den Ranglistenbestimmungen vorgesehenen 12-Monatsfrist als Wertungsturniere erhalten. 
  3. Befristung der vorstehenden vorübergehenden Aufhebung des Wegfalls von Wertungsturnieren

Die vorübergehende Aufhebung des Wegfalls von Wertungsturnieren wird zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt en bloc enden, d.h. es werden dann alle jetzt verlängert in den Ranglistenbestimmungen verbleibenden Wertungsturniere wegfallen. Für den Wegfall wird es keine zeitliche Staffelung geben.
Der Zeitpunkt des Wegfalls en bloc kann jetzt nicht datiert werden. Der DBV-AfJ wird diesen Zeitpunkt im Zuge der Wiederaufnahme des Spielbetriebs bekanntgeben. Er wird in einem Zeitfenster zwischen 2 und 4 Monaten nach Wiederaufnahme des Spielbetriebs liegen. Der Zeitpunkt wird sich an dem dann möglichen Spielgeschehen orientieren. Finden keine Turniere in den Wochen nach Wiederaufnahme des Spielbetriebs statt, könnte der Zeitraum länger gefasst werden (4 Monate) oder bei einem großen Angebot an Wertungsturnieren ggf. nur 2 Monate betragen. Jede Spielerin/Jeder Spieler hätte somit ggf. mindestens 2 Monate, maximal zu 4 Monate Zeit, sich neue Wertungen zu erspielen. Die für die IT-Betreuung der Ranglistenführung zuständigen Bernd Wessels, Wilfried Jörres und Edi Klein wurden hinsichtlich der technischen Umsetzbarkeit der Maßnahmen im Vorfeld beteiligt.

Die in Rede stehenden Maßnahmen sind aus Sicht des DBV-AfJ angesichts der massiven Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Spielbetrieb der Landesverbände, der Gruppen und des DBV zwingend notwendig. Sowohl die Zahl der in die Ranglistenwertung einfließenden Wertungsturniere als auch der Wegfall der Wertungsturniere nach 12 Monaten sind in den DBV-Ranglistenbestimmungen geregelt. Ein Festlegen der o.g. vorübergehenden Maßnahmen 1. bis 3. über eine ordentliche oder außerordentliche DBV-Jugendvollversammlung ist aus verschiedenen, insbesondere aus finanziellen aber auch aus Gründen der Dringlichkeit und Notwendigkeit weder sinnvoll noch durchführbar.

Der DBV-AfJ sieht keine andere Möglichkeit, als jetzt und zunächst für das laufende Jahr die genannten vorübergehenden Maßnahmen im Rahmen eines Notbeschlusses zu beschließen und umzusetzen. Wir sehen diese Maßnahmen als zwingend notwendig an, um auf eine sehr extreme und unvorhersehbare Situation pragmatisch und mit der geringsten Eingriffstiefe zu reagieren. Der DBV-AfJ wird die weitere Entwicklung und jeweilige Situation weiter beobachten, bewerten und im gegebenen Fall prüfen, ob weitere Anpassungen zu einem späteren Zeitpunkt notwendig werden.

Ich erinnere an dieser Stelle an die unzähligen Beschlüsse und Änderungen in diversen anderen Sportarten, sei es den vorzeitigen Abschluss der jeweiligen Meisterschaftssaison, die Verlegung der Fußball-Europameisterschaften und aktuell sogar der Olympischen Sommerspiele. Jede einzelne Maßnahme war vor wenigen Wochen noch undenkbar – und keiner will sie haben. Aber die brutale Realität holt uns alle ein. Und im tägliche Leben gibt es sicherlich Tag für Tag um tausendfach härtere Schicksale.

Bleiben Sie / Bleibt alle gesund !!

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Lohwieser
thomas.lohwieser@badminton.de

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